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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Mit 01.10.2012 wurde das Zentrale Waffenregister eingeführt und damit auch die Registrierung von Schusswaffen aller Kategorien. Dies trifft vor allem Büchsen (Schusswaffen der Kategorie C) und Flinten (Schusswaffen der Kategorie D). Bisher waren Büchsen und Flinten nur bei einem Waffenhändler meldepflichtig und wurden nicht in ein zentrales Register eingetragen. Eine Meldebestätigung oder Eintragung im EU-Feuerwaffenpass sind keine Nachweise für eine Registriegung.
Für die Rückerfassung von Schusswaffen der Kategorie C und D, also Waffen die eine Person schon vor dem 01.10.2012 besessen hat, gibt es folgende Regelung:
C-Waffen sind bis längstens 30.06.2014 nach zu erfassen.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Bereits vor dem 01.10.2012 im Besitz befindliche D-Waffen können freiwillig registriert werden. Bei einem Eigentumsnachweis oder einer Eigenturmsübertragung müssen auch diese registriert werden.
Broschüre Zentrales Waffenregister (777 KB) - .PDF
Alleinerziehung
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Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
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Geburt
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