Opferschutz - Verantwortung

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Umfassendes Maßnahmenpaket für Opferschutz beschlossen


Land übernimmt Verantwortung für Opfer von sexueller, physischer
und psychischer Gewalt


Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Hohen Frauentag auf Antrag von LR Gerhard Reheis ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die Opfer von physischer, psychischer und sexueller Gewalt beschlossen. Ein Augenmerk soll auch auf Gewaltprävention gelegt werden.

„Es gibt viele Menschen, denen Leid zugefügt wurde, Leid, das auch durch einen Hinweis auf die Zeitumstände nicht ungeschehen wird. Ich bitte im Namen des Landes Tirol die Opfer um Verzeihung für erlittenes Unrecht, für Gewalt und seelische Schmerzen, die von Menschen im Dienst des Landes verursacht wurden. Geschädigte brauchen Hilfe und Unterstützung. Dafür wird das Land Tirol auch finanziell gerade stehen und damit seiner Verantwortung nachkommen“, sagt LH Günther Platter, betont aber: „Es gab auch viel Gutes, was in Heimen und Schulen des Landes geleistet wurde, viel Engagement und Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern, von Lehrerinnen und Lehrern. Viele junge Menschen genossen eine liebevolle und qualitätvolle Ausbildung und Erziehung."

Betroffene Einrichtungen
Seit März dieses Jahres haben sich 118 Opfer mit 130 Beschwerden über physische und psychische Gewalt sowie mit weiteren 18 Beschwerden über sexuelle Gewalt bei der Anlaufstelle des Landes Tirol gemeldet. Von den insgesamt 148 Beschwerden betreffen 32 Fälle Landeseinrichtungen. Betroffen sind auch kirchliche und städtische Einrichtungen, Schulen, die Klinik und Vereine.

Steuerungsgruppe Opferschutz
„Wir sind von Landesseite seit Bekanntwerden der Vorfälle sehr offen und transparent mit dem Thema umgegangen. Nun geht es darum, unserem Mitgefühl konkrete Taten folgen zu lassen und alles daran zu setzen, dass die Vergangenheit aufgearbeitet wird und derartige Übergriffe in Zukunft nicht mehr passieren“, sagt LR Gerhard Reheis. Basis für die weiteren Schritte ist der Endbericht der Steuerungsgruppe „Opferschutz“, der von der Landesregierung zur Kenntnis genommen wurde.

Vorrang für therapeutische Aufarbeitung
Konkret werden seitens des Landes Tirol für die Opfer in Landeseinrichtungen die notwendigen Therapien zur Verfügung gestellt. „Die therapeutische Aufarbeitung der traumatischen Geschehnisse hat absoluten Vorrang“, so Reheis. Die Therapieform wird für jeden Einzelfall von einer Expertengruppe festgelegt. In Anlehnung an das Entschädigungsmodell der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft soll das erlittene Unrecht durch eine einmalige Entschädigungsleistung in Form von Schmerzengeld materiell abgegolten werden. Die Höhe der Abgeltung soll ebenfalls eine Kommission vorschlagen.

Prävention
Ein wesentlicher Teil des beschlossenen Opferschutzpaketes betrifft die Prävention. Um Übergriffe in Zukunft zu verhindern, wird eine Arbeitsgruppe mit VertreterInnen aus den Bereichen Jugendwohlfahrt, Soziales, Psychologie und Pädagogik vorbeugende Maßnahmen erarbeiten. Zur Diskussion stehen Bildungsangebote zur Gewaltprävention ebenso wie der Ausbau von Beratungsangeboten.

Als weiterer Ausdruck dafür, dass das Land Tirol die historische Verantwortung für die Geschehnisse übernimmt, wird ein Auftrag zur Aufarbeitung der Geschichte der Heimerziehung vergeben.

Aus: Medieninformation vom 15.08.2010, Amt der Tiroler Landesregierung, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Christa Entstrasser-Müller

Link Missbrauch - Meldestelle Land Tirol
Link Get up, Stand up: Für Kinder - gegen Gewalt; Hermann-Gmeiner-Jahr 2006 in Imst


Meldestellen
Kostenfreie Telefonnummer für Opfer von sexuellem Missbrauch und Gewalt in Einrichtungen des Landes: Telefon 0800-880880, E-Mail opferschutz@tirol.gv

Auch Staatsanwaltschaft zuständig
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck weist darauf hin, dass für die Beurteilung strafrechtlicher Folgen von sexuellem Missbrauch und Gewalt die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Auch Fragen der Verjährung, die häufig im Einzelfall gar nicht leicht zu lösen sein werden, sind von der Staatsanwaltschaft zu prüfen und zu beantworten, heißt es in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft Innsbruck (Quelle:http://tirol.orf.at/stories/430936/). Deshalb verweist die Staatsanwaltschaft darauf, dass sich alle Personen, die selbst oder in ihrem Umfeld von solchen Straftaten betroffen waren oder Kenntnis haben, bei folgenden Stellen melden können.

Staatsanwaltschaft Innsbruck,
Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
Telefon 0512 5930-0

Landeskriminalamt Tirol,
Innrain 34, 6020 Innsbruck
Telefon 059133 703333;

oder jede Polizeidienststelle unter der Telefon 059133