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Neue Einkommensgrenzen bringen Ausweitung des Bezieherkreises
In der Heizperiode 2009/2010 wurden 11.500 Anträge auf den Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt.
Aufgrund der Erhöhung der Einkommensgrenzen und der stärkeren Berücksichtigung von Kindern, wird der Kreis der möglichen BezieherInnen weiter ausgeweitet. Damit werden vor allem AlleinerzieherInnen und Familien gestärkt. Selbstverständlich anspruchsberechtigt bleiben auch AusgleichszulagenbezieherInnen und BezieherInnen von Pensionsvorschüssen.
Für allein stehende Personen wurde die Netto-Einkommensgrenze auf 780 Euro, für Ehepaare und Lebensgemeinschaften auf 1.170 Euro angehoben. Erhöhte sich die Einkommensgrenze früher pro im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind um 100 Euro, werden nunmehr 150 Euro pro Kind angerechnet.
Für besondere Härtefälle gibt es einen eigenen Topf. Personen, die die Einkommensgrenzen nur geringfügig überschreiten und aufgrund aktueller Einkommenseinbußen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, können ebenfalls um den Heizkostenzuschuss ansuchen.
Antragstellung ab sofort Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis zum 30. November 2010 bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden. In Innsbruck erfolgt die Antragstellung beim Amt der Tiroler Landesregierung in der Michael-Gaismair-Straße 1, Zimmer 142. Neben dem Einkommensnachweis ist bei Kindern der Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe beizubringen.
In Härtefällen bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenzen muss das Ansuchen beim jeweils zuständigen Sozialamt gestellt werden. Die Antragsfrist läuft ebenfalls bis 30. November.
Antragsformular unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
Aus dem Inhalt: Medieninformation vom 07.07.2010 - Amt der Tiroler Landesregierung, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Christa Entstrasser-Müller.
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