Kinderschutz: Grooming

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Anbahnung von Sexualkontakten zu Minderjährigen über das Internet
Tatort Chatroom: Neuer Tatbestand Grooming verbessert Kinderschutz

Seit 1.1.2012 gibt es in Österreich den neuen Straftatbestand Grooming. Darunter versteht man die Anbahnung von Sexualkontakten zu Minderjährigen über das Internet, die nunmehr mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet wird.

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Immer öfter schlüpfen erwachsene Täter im Internet in die Rolle eines verständnisvollen älteren Freundes oder der guten Freundin, um zu ahnungslosen Kindern und Jugendlichen ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Die Opfer werden mit Komplimenten überhäuft. Mit Verständnis und Ratschlägen steht man ihnen anscheinend in ihrem Alltagsstress bei. Eine „Freundschaft“ entsteht. Als letzter Schritt erfolgt eine Verabredung zur persönlichen Begegnung etwa im Kino oder Schwimmbad. Insbesondere Mädchen im Alter von zwölf bis 16 Jahren werden Opfer von Grooming.

„Das Internet ist nicht nur eine beeindruckende Chance für Information, Bildung und Austausch, sondern birgt auch eine ernstzunehmende Gefahr für den Kinderschutz. Mit der neuen Bestimmung wird ein weiterer Schritt zur zeitgemäßen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen gesetzt“, begrüßt der Jugendwohlfahrt zuständige LR Gerhard Reheis das Schließen der Gesetzeslücke. Im Zuge der Strafgesetznovelle wird auch das Betrachten pornographischer Liveübertragungen Minderjähriger mittels Web-Cam oder Phone-Cam seit 1. Jänner 2012 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. 

Medieninformation vom 18.01.2012, Amt der Tiroler Landesregierung, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Robert Schwarz

Aus dem Archiv: 2006, Get up - Stand up: Für Kinderrechte