Schneelast - Lastenverteilung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Winterdienst
Verpflichtung Anrainer

Im Zuge der Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsflächen kann es aus arbeitstechnischen Gründen vorkommen, dass die Straßenverwaltung Flächen räumt und streut, hinsichtlich derer die Anrainer/Grundeigentümer im Sinne der vorstehend genannten bzw. anderer gesetzlicher Bestimmungen selbst zur Räumung und Streuung verpflichtet sind.

Seitens der Stadt Imst wird auf die gesetzlichen Anrainerverpflichtungen, insbesondere gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBI 1960/159 idgF, hingewiesen: Lesen Sie mehr...