Die Kurzzeitpflege ist eine Form der „kurzen“, vorübergehenden Unterbringung und Pflege von Menschen im Wohn- und Pflegeheim, wobei anschließend eine Entlassung in die häusliche Pflege erfolgen soll.
Diese Form der stationären Pflege ist in erster Linie dafür vorgesehen, die Pflege und Betreuung zu Hause länger zu ermöglichen, in dem man den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit einer Erholungsphase anbietet mit dem Ziel, dass dann die Aufgabe der Pflege zu Hause wieder länger bewältigt werden kann.
Auch soll mit der Hilfe der Kurzzeitpflege geholfen werden, vorübergehende Engpässe bei der Pflege in der Familienstruktur zu überbrücken.
Das Land Tirol bzw. das Bundessozialamt fördert aus diesen Gründen die Kurzzeitpflege bis zu 28 Tage im Jahr. Diese Befristung ist notwendig, damit o.a. Sinn auch erfüllt werden kann und die dafür vorgesehenen Betten nicht durch Langzeitbelegungen blockiert werden.
Kurzzeitpflegeplätze werden im Betagtenheim kurzfristig angeboten. Kurzzeitpflegeplätze werden immer wieder zwischen der Belegung von Heimplätzen durch Langzeitpflegefälle eingeschoben.
An der Bereitstellung von fixen Kurzzeitpflegeplätzen im Betagtenheim wird gearbeitet.
Was ist bei einem Kurzzeitaufenthalt mitzubringen?
Für die gesamte Aufenthaltsdauer ist der Bedarf an Medikamenten, Inkontinenzprodukten, Toilettartikel, Einreibungen (Hirschtalg, Franzbranntwein, etc.) mitzubringen. Des weiteren Unterwäsche und Oberbekleidung. Falls vorhanden, sind außerdem Toilettenrollstühle und Rollstühle mitzubringen (siehe auch Checkliste).